RAHMENBEDINGUNGEN ZUR HALLENVERMIETUNG

 

 

Privatpersonen müssen für eine Miete der Schützenhalle Oberelspe folgende Grundvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Miete erfüllen:


- mindestens einjährige Mitgliedschaft im Schützenverein St. Quirinus Oberelspe 1935 e. V.
- mindestens 18 Jahre alt sein


Darüber hinaus erfolgt die Vermietung der Schützenhalle Oberelspe auch an andere Vereine der Ortschaft Oberelspe sowie Ferienlager.


Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur in individueller Absprache

mit dem Vorstand möglich (z.B. Ortsangehörigkeit, aber fehlende einjährige Mitgliedschaft im Schützenverein; Mitgliedschaft in einem anderen Verein der Ortschaft Oberelspe; Vereine anderer Ortschaften).


Die Schützenhalle Oberelspe eignet sich hervorragend für Geburtstags- und Firmenfeiern, Hochzeiten, Polterabende, etc. sowie für die Ausrichtung diverser Vereins-Veranstaltungen (Jahreshauptversammlungen, Feste, Konzerte, Weihnachtsfeiern, etc.).

 

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schützenhalle Oberelspe nicht für gewerbliche Zwecke oder zur Ausrichtung von Oberstufenfeten und Abibällen zur Verfügung steht.

 

Hierfür bittet der Schützenverein um Verständnis.